Wichtige Formalitäten vor und nach der Hochzeit in Wiesbaden

Bevor die Eheschließung erfolgen kann, sind noch wichtige Formalitäten für die Hochzeit in Wiesbaden zu berücksichtigen. So muss die Ehe im Vorfeld der Trauung von beiden Verlobten angemeldet werden – bei dieser Anmeldung werden der eigentliche Hochzeitstag festgelegt und das Vorliegen der Ehevoraussetzungen geprüft.

Anmeldung einer Ehe in Wiesbaden
 

Zur Eheschließung ist eine Anmeldung notwendig. Diese erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes. In Wiesbaden wird diese Dienstleistung auch in den Ortsverwaltungen angeboten. Es wird empfohlen, einen Termin zu vereinbaren. So bleiben lange Wartezeiten erspart. Grundsätzlich muss die Anmeldung von beiden Heiratswilligen persönlich erfolgen. Dabei sind bestimmte Dokumente und Urkunden vorzulegen, durch die sich prüfen lässt, ob die Ehevoraussetzungen vorliegen. Bei der Anmeldung werden Gebühren fällig, die recht unterschiedlich ausfallen können. Nach Abschluss der rechtlichen Prüfung ist die Anmeldung maximal sechs Monate gültig.

Dokumente und Urkunden für die Heirat
 

Für den Staat ist eine Eheschließung auch ein bürokratischer Akt. Darum müssen bei der Anmeldung jede Menge Dokumente und Urkunden vorgezeigt werden. Welche Unterlagen genau gefragt sind, darüber informiert die Stadt Wiesbaden nach erfolgter Terminvereinbarung zur Anmeldung einer Eheschließung in einer persönlichen E-Mail an die Verlobten. Im Normalfall reichen aber Personalausweis oder Reisepass, sowie der Auszug aus dem Familienstammbuch. Der Auszug wird von den Behörden des Geburtsortes ausgestellt. Manchmal sind noch zusätzliche Unterlagen notwendig – bei einer ausländischen Staatsangehörigkeit zum Beispiel ein Ehefähigkeitszeugnis oder bei einem vorehelichen Kind die gemeinsame Sorgerechtserklärung. Wenn bei der Anmeldung nicht alle notwendigen Unterlagen vorliegen, ist dies aber nicht schlimm. Im Normalfall können diese in Wiesbaden bei einem späteren Termin, per Post oder sogar per E-Mail an den Standesbeamten nachgereicht werden.

Ehefähigkeitszeugnis bei ausländischem Recht
 

Für eine Eheschließung im Ausland ist manchmal ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich. Auch in Deutschland ist ein Ehefähigkeitszeugnis in einigen Fällen notwendig, zum Beispiel wenn einer der zukünftigen Eheleute eine ausländische Staatsangehörigkeit hat. Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass keine rechtlichen Hindernisse zur Eheschließung vorliegen. In Deutschland wird dieses Zeugnis durch das Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes der Verlobten ausgestellt. Wenn eine ausländische Staatsangehörigkeit vorliegt, wird das Zeugnis oft durch die Vertretung dieses Landes (Botschaft, Konsulat) oder die Behörden des letzten Wohnsitzes in diesem Land ausgestellt.

Ehevertrag zur Absicherung
 

Vor der Hochzeit denken viele nicht gerne an das Ende der Ehe. In bestimmten Situationen kann eine eventuelle Scheidung aber sehr teuer werden. Das gilt vor allem für Paare mit großen Unterschieden bei Karriere und Vermögen, oder wenn eine selbstständige oder unternehmerische Tätigkeit vorliegt. Dann ist ein Ehevertrag empfehlenswert. Diesen lässt man bei einem Notar aufstellen. Eine ehevertragliche Regelung ist meistens aber nicht notwendig, wenn beide Ehegatten als Angestellte tätig sind und eine ähnliche Anfangssituation aufweisen. Weil sich dies jederzeit ändern kann, ist es aber auch möglich, nach der Eheschließung ein Ehevertrag zu machen.

Gebühren für eine Eheschließung in Wiesbaden
 

Für die Anmeldung einer Eheschließung bzw. für die Eheschließung selbst werden auch in Wiesbaden Gebühren fällig. Diese Gebühren veröffentlicht die Stadt Wiesbaden auf ihrer Webseite. Die wichtigsten Gebühren sind die für die Prüfung der Ehevoraussetzungen (42 € - 84 €, je nachdem, ob ausländisches Recht zu berücksichtigen ist) sowie für die Eheschließung (42 € - 94 €, abhängig vom Ort und Zeitpunkt der Eheschließung). Auch für die Durchführung einer eventuellen Namensänderung fallen Gebühren an, denn in diesem Falle müssen Ausweise, wie Führerschein oder Reisepass, aber auch zum Beispiel Girocards neu ausgestellt werden.